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Wieviel Geld lässt sich mit einer isolierten Dachbodentreppe sparen?

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Ziel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäuden um 30 % zu senken.

Deshalb ist das Dämmen der obersten Geschossdecke des entsprechenden Gebäudes unumgänglich. Ziel ist es, einen U-Wert von mindestens 0,24 W/m2K zu erreichen. Wird dieser Wert erzielt, sinkt der Jahresenergiebedarf des Gebäudes um die geforderten 30 %. Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung müssen Bauherr und ausführender Handwerker verbindlich in der „Unternehmererklärung“ belegen. Die Baubehörden führen entsprechende Stichproben durch. Ein weiteres Kontrollorgan ist der Schornsteinfeger. Bei Missachtung der Richtlinien drohen empfindliche Geldstrafen!

Diese Anforderungen an die oberste Geschossdecke bedeuten äußerst hohe Ansprüche an eine Dachbodentreppe. Immerhin verfügt diese über rund ein m2 Fläche. Die umlaufende Einbaufuge ist über 4 m lang und bildet somit eine potenzielle Schwachstelle von der Größe einer DIN A4 Seite. Bei schlechter Dämmung und undichter Einbaufuge wird die Dachbodentreppe zum echten Energiefresser. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat aus diesem Grund wärmegedämmte Bodentreppen in die Liste der förderfähigen Kosten aufgenommen.

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