Welche Prüfsiegel/Sicherheitsrichtlinien gibt es für Dachbodentreppen?
In der EN 14975 sind die Begriffe, alle Produktanforderungen und sämtliche Prüfverfahren für die Konstruktion und die Funktionsfähigkeit von Dachbodentreppen festgelegt. Sie enthält außerdem die Festlegungen zur Kennzeichnung und zur Gebrauchsanleitung von Bodentreppen.
Laut der EN 14975 ist eine Bodentreppe eine Treppe, die am oberen Ende dauerhaft befestigt wird, mit ausklappbaren oder ausschiebbaren Teilen, die den Zugang zu einem Boden o.ä. oder umgekehrt vom Boden zu einem tiefer gelegenen Stockwerk ermöglichen. Es sollte ein Handlauf angebracht sein. Um die Deckenöffnung muss ein Geländer – möglichst aus stabilem Holz – den sicheren Auf- und Abstieg gewährleisten.
Genormt sind der Abstand zwischen den Stufen und die Tritttiefe der einzelnen Stufen.
Verschiedene Prüfsiegel gibt es für schadstoffarme Treppen ( VOC Emissionsprüfung vom SHI = Sentinel Haus Institut) für feuerfeste und hitzehemmende Treppen (z.B. Feuerschutz FS 30 = Feuerwiderstand 30 Minuten von unten), für Zugluft-abhaltende Dachbodentreppen (Blower-Door-Test). Es gibt auch Prüfsiegel, die nach einer Klimaprüfung verliehen werden (WS = Wärmeschutz 3 D oder 4 D). Sie sollen verhindern, dass beim Übergang von beheizten in unbeheizte Wohnräume Energie verloren geht.