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Sind die Größen für Dachbodentreppen standardisiert?

Dachbodentreppen, die als Bausätze verkauft werden, sind standardisiert. Aber auch individuell gefertigte Treppen unterliegen bestimmten Normen.

In der EN 14975 sind die Begriffe, die Produktanforderungen und die Prüfverfahren für die Konstruktion und die Funktionsfähigkeit von Bodentreppen festgelegt. Sie enthält außerdem Festlegungen zur Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung von Bodentreppen.

Eine Dachbodentreppe ist nach EN 14975 „…eine Treppe, die dafür ausgelegt ist, an ihrem oberen Ende dauerhaft befestigt zu werden, mit ausschiebbaren oder ausklappbaren Teilen, die das Absenken und Ausfahren der Treppe zu oder von einer unteren Ebene für den Zugang zu einem Boden oder einer ähnlichen Stelle auf einer höheren Ebene ermöglichen…“

Die deutsche Musterbauordnung in § 34(2) definiert: „Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. In Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen und Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig“.

Üblicherweise sind Bodentreppen in Luken der Dachbodendecke eingelassen, die von unten durch ausklappbare Deckel verschlossen werden, manchmal auch in seitlichen Dachwänden. Die Lukendeckel sind bei Kaltdächern wärmegedämmt (Energiesparverordnung), gegen Zugluft abgedichtet (Blower-Door-Test), und häufig brandhemmend oder feuerbeständig ausgestattet.

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